Transferberatung

Transferberatung

Woher kommt der Begriff Transferberatung?

Der Begriff Transferberatung ist ein Kunstwort. Der zweite Teil des Wortes „Beratung“ ist ohne Erklärung verständlich. Aber woher kommt der Begriff Transfer? Als eigenständigen Begriff kennt man ihn nur aus dem Fußball und aus der Reisebranche. In beiden Fällen handelt es sich um eine Bewegung einer Person, im Fußball von einem Verein zum anderen, beim Reisen von einem Ort zum anderen. Der hier in Frage stehende Begriff Transfer bezieht sich eher auf die erste Bedeutung. In der Transferberatung werden Menschen beraten, die sich eine neue berufliche Zukunft aufbauen müssen, weil sie in ihrer bisherigen Position nicht bleiben können. Allgemein gesprochen geht es um eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung.

Worin liegt der Unterschied der Transferberatung zur Outplacementberatung?

Man könnte die Transferberatung auch als eine Art Outplacementberatung bezeichnen. Bei beiden geht es um die Unterstützung der Neupositionierung durch Karriere- und Bewerbungscoaching. Es gibt aber zwei Unterschiede zur klassischen Outplacementberatung. Diese bezieht sich auf Einzelpersonen. Sie wird individuell zwischen dem Unternehmen und dem Betroffenen Mitarbeiter vereinabart und dann wird eine beauftragt. Diese wird in der Regel von den abgebenden Unternehmen bezahlt.

Im Gegensatz dazu betreffen Transfermaßnahmen Gruppen von Menschen eines Unternehmens, die von Kündigung betroffen sind. Die Maßnahmen werden zwischen arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreten ausgehandelt. Sie werden aufgrund gesetzlicher Regelugen von der Arbeitsagentur unterstützt, um die Härten des Personalabbaus zu mildern. Transfermaßnahmen unterliegen daher auch gesetzlichen Regelungen. Diese sehen Transfergesellschaften und Transferagenturen vor.

Die Transferagentur

In einer Transferagentur werden Mitarbeiter beraten, die noch in einem Unternehmen beschäftigt, aber unmittelbar von Kündigung bedroht sind. Eine Transferagentur kann etwa eingerichtet werden, wenn eine Abteilung oder größere Betreibsteile geschlossen werden sollen. Im Unterschied zur Transfergesellschaft werden die Mitarbeiter in der Transfergesellschaft noch vor ihrem Austritt aus dem Unternehmen beraten. Sie stehen dann also noch im Arbeitsverhältnis. Ziel der Beratung ist, dass die Mitarbeiter eine neue berufliche Position finden, bevor sie arbeitslos werden.

Die Einrichtung einer Transferagentur muss von den Betriebsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Rahmen eines Interessenausgleichs verhandelt werden, das heißt, beide müssen zustimmen. Die Maßnahme selbst muss von einer externen Gesellschaft durchgeführt werden. Laut §110 SGB III kann die Transferagentur dann von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Dies hat seine Rechtfertigung darin, dass damit Arbeitslosigkeit mit allen negativen Konsequenzen für das Sozialsystem vermieden werden soll.

Die Transfergesellschaft

Eine Transfergesellschaft dient auch zur Abmilderung der Härten einer Betriebsänderung, wie sie etwa die Stilllegung eines Betriebsteils darstellt. Auch sie wird von den Betriebsparteien im Vorfeld ausgehandelt. Im Gegensatz zur Transferagentur verbleiben die Mitarbeiter nicht im Unternehmen, sondern treten in eine Transfergesellschaft über, die von einer externen Gesellschaft betrieben wird. Der Übertritt wird durch einen Vertrag geregelt, den der jeweilige Mitarbeiter unterzeichnet.

Während ihrer Zeit in der Transfergesellschaft erhalten die Mitarbeiter Transferkurzarbeitergeld gemäß §111 SGB III und gegebenenfalls weitere Leistungen durch den ehemaligen Arbeitgeber, wenn dies im Sozialplan vereinbart wurde. Die Mitarbeiter sind während der Transferzeit zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet, sondern müssen sich um ihre berufliche Neupositionierung kümmern. Dafür erhalten sie in der Transfergesellschaft kompetente Unterstützung. 

Wem nützen Transfergesellschaften?

Da eine Transfergesellschaft zwischen den Betriebsparteien ausgehandelt wird, sollten die Interessen beider Parteien gleichermaßen berücksichtigt sein. Diese sind jedoch gegensätzlich. Lesen Sie mehr hierzu:  Wem nützen Transfergesellschaften?

Ethik der Beratung in Transfergesellschaften

Die Beratung in Transfergesellschaften und Transferagenturen erfolgt in einem sensiblen Bereich, da sie die berufliche Zukunft der Mitarbeiter und damit die Lebensführung insgesamt wesentlich beeinflussen kann. Lesen Sie hierzu mehr: Ethik der Beratung in Transfergesellschaften.

Der Transferberater

Mitarbeiter in Transferagenturen und Transfergesellschaften werden von Beratern betreut, die sie bei der beruflichen Neuorientierung und -positionierung unterstützen. Über die Erfahrungen, die man als Transferberater macht und worauf es bei der Beratung ankommt, lesen Sie hier mehr: Der Transferberater

Qualifizierung in Transfergesellschaften

Mehr zur Qualifizierung in Transfergesellschaften erfahren sie hier.

Ekkehart Schaffer

Dr. Ekkehart Schaffer

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